Barrierefreiheit für besonderen Bedürfnisse
Barrierefreiheit, Integration und Inklusion ist uns ein Anliegen. Im Wohnungsumbau, in der Adaptierung von Einfamilienhäusern, beim barrierefreien Zugang von Seniorenheimen, Schulen, Ärztepraxen u.v.m verwirklichen wir alle notwendigen Vorgaben des Bundes Behinderten-Gleichstellungsgesetzes.
Barrierefrei Planen und (Um)Bauen – Erfüllung der ÖNORM B 1600
Barrierefei – für Menschen mit besonderen Bedürfnissen
- Unser Team von Planern und Ausführenden hat es sich zur Aufgabe gemacht, im Bereich Bauen und Wohnen über den Bereich der Außenanlagen bis hin zum Erlebnis Garten die notwendigen Schritte zu setzen, die uns allen zugutekommen.
- In der ÖNORM B1600 – B1603 ist rechtlich festgelegt, was das Grundgesetz hinsichtlich der Gleichbehandlung von behinderten und nicht behinderten Mitmenschen vorgibt (Artikel 7, Absatz 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes, BGBL. Nr. 87/1997).
- Vor allem die nachträgliche Umsetzung dieser Maßnahmen zum barrierefreien Wohnen sehen wir als Aufgabe, hier geht es um kostengünstige Lösungen, wenn nötig unter Einbeziehung modernster Technik ebenso, wie um die bestehenden Vorgaben und die Wünsche der Bauherren.
- Nicht nur Menschen im Rollstuhl und die älteren Generation sind Nutznießer, auch jungen Vätern und Müttern mit Kinderwagen und Kindern im Kindergartenalter soll das Leben einfacher und sicherer gemacht werden.
Das Ecowork Team bietet Hilfestellung in der Planung und Ausführung in den Bereichen Bauen und Renovieren sowie in der Garten- und Landschaftsarchitektur in folgenden Punkten:
- Lifteinbau
- Barrierefreier Wohnungsumbau, Treppenlifte
- Rampenkonstruktionen (Schulen, Kindergärten, Altersheime)
Barrierefreies Wohnen auf Basis ÖNORM B 1600 und OIB Richtlinien 4 – Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit
Bauliche Änderungen für Menschen mit Einschränkung der Mobilität und in der Sinneswahrnehmung (Seh- und Höreinschränkungen) führen zu Erleicherungen im Lebensalltag und ermöglichen ein selbständiges Leben.
Beispiele dafür sind
- die Anpassung von Griffhöhen
- Änderung der Durchgangslichten zur Einhaltung von Bewegungsradien für RollstuhlfahrerInnen
- Versetzen von Schaltern und Tastern, an Bewegung gekoppelte Schalter
- Unterfahrbarkeit von Waschbecken und abgeänderte Höhen von Sanitüöärgegenständen
- Zusätzliche Haltegriffe
- Taktile Einrichtungen an Wand und Boden für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen, gesteigerte Farbkontraste
Im Idealfall erfolgt die Umsetzung der einschlägigen Normen schon in der Planungsphase oder im Rahmen einer Generalsanierung
- Verbreiterung von Türen (Einbau neuer Überlager)
- Herstellen von Durchbrüchen (Statik, Achtung neue NORM EN 1998-1 ab Juni 2009), Entfernen von nicht tragenden Wänden
- Lifteinbau (z.B. im Innenhof) oder Liftverbreiterung
- Treppenlifte in der Wohnung und im Stiegenhaus (Restbreite der Stiege, Frage nach der Unterbringung der Technik)
- Herstellen von Rampen (Beachtung von Neigungen, Durchgangsbreiten und Geländern) unter Einbeziehung der vorgeschriebenen Ruhepodesten
- Doppelte Handläufe in entsprechenden Höhen
Trennwände in Leichtbauweise erleichtern die nachträgliche Adaptierung auch im Hinblick von Wohnungszusammenlegungen, und Nutzungsänderungen im Sinne eines offeneren Raumkonzeptes. Auch gilt es den Trend in Richtung Smartes Wohnen (für computergesteuerte und einfach programierbare Abläufe im Wohnumfeld) gerade Menschen mit besonderen Bedürfnissen zu Gute kommen zu lassen, dies bietet nicht nur Lebensqualität sondern führt auch zu mehr Sicherheit in der Bewältigung des Wohnalltages.
Referenzen
Auswahl von Projekten zur Barrierefreiheit
Informationen zu Barrierefreiheit auf externen Seiten: